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Analyse der Kritik des Zi-Chefs an Ambulantisierungsvorschlägen im Krankenhausreformgesetz

Hey du! Bist du neugierig, warum der Zi-Chef die Ambulantisierungsvorschläge im Krankenhausreformgesetz kritisch betrachtet? Möchtest du mehr darüber erfahren?

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Kritik an den Regelungsvorschlägen zur Ambulantisierung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), bezeichnet die Regelungsvorschläge zur Ambulantisierung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) als "kontraproduktiv". Konkret kritisiert er einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag, der Paragraf 115f SGB V und die Hybrid-DRG behandelt. Von Stillfried betont die Notwendigkeit einer erweiterten Ambulantisierung und einer Öffnung der Sektorengrenzen durch eine Ausweitung des Leistungsspektrums und der Vergütung.

Ambulantisierung im Fokus: Herausforderungen und Lösungsansätze

Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), hebt die Bedeutung einer erweiterten Ambulantisierung hervor, um die Sektorengrenzen zu öffnen. Kritisch betrachtet er die Regelungsvorschläge zur Ambulantisierung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und warnt davor, dass die geplanten Regelungen die Ambulantisierung bisher stationärer Leistungen nicht vorantreiben, sondern bremsen könnten. Die Herausforderung besteht darin, dass die Ambulantisierung von zwei Millionen stationären 1-Tages-Fällen bis 2030 möglicherweise nicht realisierbar ist, wenn nur Fälle mit einer Verweildauer=1 berücksichtigt werden. Empfehlungen des SVR Gesundheit und des Projektteams "Einheitliche sektorengleiche Vergütung" werden als Lösungsansätze genannt, um sämtliche potenziell ambulantisierbaren Fälle zu erfassen.

Kritik an der Hybrid-DRG und fehlende Anreize für ambulante Leistungen

Die Kritik von Stillfrieds richtet sich auch auf den hohen Pauschalierungsgrad der Hybrid-DRG, der eine gerechte Vergütung von Leistungen erschwert. Im Hybrid-DRG-System werden Leistungen pauschal vergütet, teilweise sogar unter dem EBM-Niveau. Diese Struktur bietet keinen Anreiz, Leistungen vermehrt ambulant zu erbringen. Die geplante Preisdämpfung bis 2030 schafft laut von Stillfried keine Anreize für eine verstärkte ambulante Versorgung. Dies führt zu Unsicherheiten in der betriebswirtschaftlichen Kalkulation für Krankenhäuser und Vertragsärzteschaft.

Nachsteuerung im parlamentarischen Verfahren für erfolgreiche Ambulantisierung

Von Stillfried unterstreicht die Dringlichkeit einer deutlichen Nachsteuerung im weiteren parlamentarischen Verfahren, um die Ambulantisierung von stationären Leistungen effektiv umzusetzen. Eine Anpassung der Regelungen und Vergütungsstrukturen wird als unerlässlich angesehen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Es bedarf einer ganzheitlichen Überarbeitung, um sicherzustellen, dass die Ambulantisierung im Gesundheitswesen erfolgreich voranschreitet und die Qualität der Versorgung verbessert wird.

Wie siehst du die Zukunft der Ambulantisierung im Gesundheitswesen? 🌱

Hey du! Nachdem wir die Herausforderungen und Kritikpunkte an den Ambulantisierungsvorschlägen im Krankenhausreformgesetz beleuchtet haben, wie siehst du die Zukunft der Ambulantisierung im Gesundheitswesen? Welche Maßnahmen würdest du ergreifen, um die Ambulantisierung weiter voranzutreiben und die Qualität der Versorgung zu verbessern? Teile deine Gedanken und Ideen mit uns! 💡🌿

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