S Gemeinsamer Bundesausschuss aktualisiert DMP koronare Herzkrankheit – MedizinRatgeberOnline.de

Gemeinsamer Bundesausschuss aktualisiert DMP koronare Herzkrankheit

Gemeinsamer Bundesausschuss aktualisiert DMP koronare Herzkrankheit 23. April 2025 Symbolbild: ©Artur/stock.adobe.com Diagnosekriterien, individuelle Therapieplanung und therapeutischen Maßnahmen erhalten in der jüngsten Aktualisierung des Disease-Management-Programms koronare Herzkrankheit (DMP KHK) ein Update. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zufolge nehmen knapp 1,9 Millionen gesetzlich Versicherte, die an einer chronischen KHK leiden, derzeit an einem DMP teil. Sie werden dort leitliniengerecht und strukturiert behandelt – darüber hinaus aber auch dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren. Nun hat der G-BA seine Anforderungen an DMPs für Versicherte mit einer chronischen KHK turnusgemäß aktualisiert. Wissenschaftliche Grundlage war die Auswertung von insgesamt zwölf evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur KHK durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). „Im DMP KHK ist das sich Verständigen auf individuelle Therapieziele wie bei allen chronischen Erkrankungen ganz essenziell, ebenso wie die Unterstützung der DMP-Teilnehmenden, die gesetzten Ziele zu erreichen“, betont Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP. Sie hebt hervor, das DMP mit seinem koordinierten Vorgehen sei insgesamt ein wichtiges Versorgungskonzept für Versicherte, die an einer KHK erkrankt sind. „Dennoch ist mit Blick auf die hohe Erkrankungshäufigkeit klar, dass wir hier nicht nur gute Behandlungsangebote brauchen, sondern auch Wege, eine KHK gänzlich zu vermeiden. Angesichts der vielfach beeinflussbaren Risikofaktoren für eine KHK brauchen wir individuelle, viel mehr aber noch lebensweltbezogene Setting-Ansätze zur Gesundheitsförderung. Das geht über das Leistungsrecht des Fünften Sozialgesetzbuches weit hinaus.“ Insbesondere die folgenden Aspekte wurden nun aktualisiert: • Diagnosekriterien: Die gesicherte Diagnose einer chronischen KHK kann auch mittels Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) erfolgen. • Individuelle Therapieplanung: Sofern selbständige sportliche Aktivitäten noch nicht oder nicht mehr möglich sind, ist die Teilnahme an einer Herzsportgruppe oder einer rehabilitativen Herzinsuffizienzgruppe zu empfehlen. Ärztinnen und Ärzte erhalten differenziertere Hinweise, in welchen Erkrankungssituationen die Rehabilitationssportgruppe empfohlen wird. • Therapeutische Maßnahmen: Die Empfehlungen zum Einsatz von Statinen wurden an aktuelle Leitlinien, insbesondere an die Nationale Versorgungsleitlinie KHK angepasst. Ebenso die Hinweise, in welchen Situationen eine elektive Koronarangiographie erwogen werden sollte. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden. Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Teilen: e-Mail Drucken Facebook Twitter LinkedIn Quellen G-BA, 17.04.2025Zum Beschlusstext des G-BA Schlagwörter• koronare Herzkrankheit • Gemeinsamer Bundessausschuss • Disease Management Programm

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert