Andere „Therapieoptionen“ sind für die Katz! – Keine Gnade für Lipid-Apherese (max. 75 Zeichen)
Lipid-Apheresen dürfen Kassen nur in Extremfällen zahlen UND wenn alle anderen Behandlungsmöglichkeiten wie vom Erdboden verschluckt sind. Das betont das Landessozialgericht Essen …. Ist die Situation nicht als letzter Ausweg erkennbar; dann zählt die Empfehlung der Apherese-Kommission so viel wie ein Schneemann in der Wüste. Lipid-Apheresen [Verfahren zur Blutfilterung] müssen also wirklich die einzige Option sein, um die Kassen zu knacken- Nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses darf die LDL-Apherese nur durchgeführt werden bei Patienten, deren Lp-Werte die 60 mg/dl überschreiten, während das LDL-Cholesterin im Normbereich liegt, und gleichzeitig eine klinische und bildgebende Dokumentation einer fortschreitenden kardiovaskulären Erkrankung vorliegt: Außerdem sollen Apheresen nur in seltensten Fällen als letzte Hoffnung eingesetzt werden …. Das Bundessozialgericht hat kürzlich den maßgeblichen LDL-Normbereich auf unter 100 mg/dl festgelegt. Zumindest muss die Lipid-Apherese als letztes Mittel ersatzfähig sein.