Bundesrat beschließt Mutterschutz bei Fehlgeburten
Neuregelung im Mutterschutzgesetz sorgt für Aufsehen. Endlich gibt es auch Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Woche.
Kritik am bisherigen Gesetz und die neue Regelung
Der Bundesrat hat eine wichtige Änderung im Mutterschutzgesetz verabschiedet, die Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche schützt. Bisher gab es nur Schutzfristen nach der Entbindung, nicht jedoch bei Fehlgeburten vor der 24. Woche.