Neue Regelung: Apotheken dürfen jetzt Totimpfstoffe verimpfen und auf Viren testen
Entdecke die neuesten Entwicklungen in der Apothekenlandschaft: Ab sofort können Apotheker nicht nur gegen COVID-19 und Grippe impfen, sondern auch andere wichtige Schutzimpfungen durchführen. Erfahre hier, was diese Regeländerung für die Gesundheitsversorgung bedeutet.

Erweiterte Befugnisse: Apotheker dürfen Impfungen und Tests ausweiten
Apotheker sollen künftig nicht nur gegen COVID-19 und Grippe impfen, sondern dauerhaft sämtliche weitere Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei Erwachsenen durchführen dürfen. Das sehen noch nicht ressortabgestimmte Änderungsanträge zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit vor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Neue Befugnisse für Apotheker bei Schutzimpfungen
Die neuesten Entwicklungen in der Apothekenlandschaft eröffnen Apothekern erweiterte Befugnisse im Bereich der Schutzimpfungen. Neben der Möglichkeit, gegen COVID-19 und Grippe zu impfen, dürfen Apotheker nun auch sämtliche weitere Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei Erwachsenen durchführen. Dies beinhaltet Impfungen gegen Krankheiten wie Diptherie, Hepatitis B, Kinderlähmung, Keuchhusten und Tetanus. Die geplanten Änderungen im Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit könnten somit einen bedeutenden Schritt in Richtung erweiterter Gesundheitsversorgung darstellen.
Schulungsanforderungen und Zuständigkeiten für Impfungen
Um die geplanten Impfungen in Apotheken durchführen zu können, müssen Apothekerinnen und Apotheker spezielle ärztliche Schulungen absolvieren. Diese Schulungen sollen sicherstellen, dass das Personal über das nötige Fachwissen bezüglich möglicher Kontraindikationen und der korrekten Durchführung der Impfungen verfügt. Zudem ist vorgesehen, dass die Bundesärztekammer und die Bundesapothekerkammer das Curriculum zur Impfdurchführung in Apotheken entsprechend weiterentwickeln. Diese Schulungsanforderungen und klaren Zuständigkeiten sind entscheidend, um eine sichere und effektive Umsetzung der erweiterten Impfbefugnisse zu gewährleisten.
Anpassungen der Altersgrenze für COVID-19-Impfungen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anpassung der Altersgrenze für COVID-19-Impfungen. Mit den neuen Regelungen soll klargestellt werden, dass Schutzimpfungen gegen COVID-19 ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden können. Diese Anpassung beruht auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und reflektiert die aktuellen Entwicklungen im Bereich der COVID-19-Impfungen. Die geplante Neuregelung zielt darauf ab, die Impfstrategie effektiver und zielgerichteter zu gestalten.
Ausweitung der Testmöglichkeiten in Apotheken und Pflegeheimen
Neben den erweiterten Impfbefugnissen sollen auch die Testmöglichkeiten in Apotheken und Pflegeheimen ausgeweitet werden. Zukünftig ist geplant, dass Apotheken und Pflegefachkräfte In-vitro-Diagnostika für Schnelltests bei verschiedenen Viren wie Adenoviren, Influenzaviren, Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus durchführen können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, frühzeitige Krankheitsausbrüche zu erkennen und effektiv einzudämmen. Die Erweiterung der Testmöglichkeiten könnte somit einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten leisten.
Einführung des Apotheken-Ident-Verfahrens für gesetzlich Versicherte
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Regelungen ist die Einführung des Apotheken-Ident-Verfahrens für gesetzlich Versicherte. Dieses Verfahren soll es Versicherten ermöglichen, sich in der Apotheke sicher zu identifizieren und eine GesundheitsID ihrer Krankenkasse zu erhalten. Die GesundheitsID wird für die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) benötigt und soll ab Anfang 2025 allen Versicherten zur Verfügung stehen. Durch das Apotheken-Ident-Verfahren wird eine effiziente und sichere Nutzung elektronischer Gesundheitsdienste ermöglicht.
Zukunftsausblick und technische Umsetzung des Apotheken-Ident-Verfahrens
Die Zukunftsaussichten und die technische Umsetzung des Apotheken-Ident-Verfahrens stehen im Fokus der weiteren Entwicklungen im Gesundheitswesen. Die geplanten Maßnahmen sollen eine enge Verzahnung des Verfahrens mit der Telematikinfrastruktur und der Anwendung E-Rezept gewährleisten. Durch eine schnelle und effektive Umsetzung des Apotheken-Ident-Verfahrens wird eine moderne und digitalisierte Gesundheitsversorgung angestrebt, die den Bedürfnissen der Versicherten gerecht wird.