Psychotherapie: Neuer Ermächtigungsanspruch für die Behandlung vulnerabler Gruppen
Zulassungsverordnung geändertPsychotherapie: Neuer Ermächtigungsanspruch für die Behandlung vulnerabler GruppenDer Gesetzgeber erleichtert für Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu psychotherapeutischer oder psychiatrischischer Behandlung. Ärzte bekommen Anspruch auf eine Ermächtigung.Liebe Leserin, lieber Leser,den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.Ihre Vorteile des kostenlosen Login:
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